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Ukraine: Infos für die Helfenden

Aktualisiert am 06.02.2024
Wir bitten um Verständnis, dass wir für die Aktualität verlinkter Inhalte keine Gewähr übernehmen können. Aufgrund vielfältiger Regel- und Gesetzesänderungen können einzelne Informationen oder Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich um Aktualisierung der eigenen Informationen und die Verlinkung zu aktualisierten Versionen. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind. 

Individuelle Beratung

Für eine persönliche Beratung sollte telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden:

E-Mail: migrationszentrum.goettingen@evlka.de , Tel: 0551-389 05 150 

Für eine Anfrage per E-Mail von Geflüchteten ohne Deutschkenntnisse, kann z.B. Google translator verwedet werden. Wenn für den Beratungstermin ein Dolmetscher benötigt wird, bemühen wir uns im Vorfeld eine*n ehrenamtliche*n Dolmetscher für die Beratung zu organisieren. Dafür benötigen wir folgende Informationen:

  • Vor- und Nachname der ratsuchenden Person 
  • Ruf-Handynummer für Rückfragen (deutsche) 
  • Welche Sprachen, spricht die ratsuchende Person?
  • Wird ein*e Dolemtscher*in benötigt?

Rechtliche Grundlagen des Aufenthalts in Deutschland

Wichtiger Hiweis:
Schutzstatus der Geflüchteteten aus der Ukraine wird bis 4. März 2025 verlängert!
Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Näheres dazu finden Sie hier.


§ 24 Aufenthaltsgesetz
Grundsätzlich können sich ukrainische Staatangehörige mit einem gültigen biometrischen Pass bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten. Sollte eine Ausreise nach 90 Tagen nicht möglich sein, sind sie verpflichtet sich 
vor dem Ablauf der 90 Tage bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu melden. 
Ungeachtet dieser Frist steht es ihnen frei, sich bei der Ausländerbehörde zu registrieren, sobald sie dort angekommen sind, wo sie langfristig bleiben möchten. Nach einem Beschluss der EU soll den ukrainischen Staatsangehörigen der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz als humanitäre Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde erteilt werden. Mit diesem Aufenthaltsstatus haben sie Recht auf:
  • Asylbewerberleistungen (Unterhalt, medizinische Versorgung, Wohnraum)  
  • kostenfrei Integrationskurse
  • Arbeit
  • visumsfreies Reisen im Schengenraum 

Rechtliche Informationen des Landes Niedersachsen
Unter dem untenstehenden Link finden Sie ausführliche rechtliche Informationen zu: Aufenthalt in Deutschland, Meldepflicht, Aufenthaltserlaubnis, Asyl, Sozialleistungen und Medizinische Versorgung, Corona, Haustiere von Geflüchteten u.v.m.
https://www.niedersachsen.de/startseite/themen/krieg-in-der-ukraine-fragen-und-antworten-209095.html

Infos auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch
Sehr übersichtlich aufbereitete, wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine auf Deutsch, Russisch und Ukrainisch finden Sie hier: Ukraine (handbookgermany.de)

FAQ | Wissenswertes für Geflüchtete aus der Ukraine
Die FAQ enthalten weiterführenden Informationen. Sie werden fortlaufend aktualisiert: https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine.

Wohnsitzauflage

Sehr wichtig!
Bevor die Registrierung bei der Ausländerbehörde und/oder die Beantragung von Sozialleistungen vorgenommen wird, müssen die Menschen sich entschieden haben, dass sie definitiv in der Stadt ODER im Landkreis Göttingen bleiben wollen. Das Erteilen der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 und/oder die Beantragung von Sozialleistungen sind mit einer Wohnsitzauflage verbunden. Das bedeutet, dass der Umzug in eine andere Kommune – auch aus der Stadt in den Landkreis und umgekehrt – nur noch aus einem triftigen Grund erlaubt werden kann (Studium, Ausbildung, Arbeit, Zusammenführen einer zerrissenen Familie). Wenn nach der Antragstellung ein Umzug in eine andere Kommune gewünscht oder nötig ist, sollte unbedingt die Ausländerbehörde kontaktiert werden. Ist die Zuweisung an die Kommune bereits erfolgt, muss ein Umverteilungsantrag gestellt werden.  

Aktuelle Regelungen in der Stadt Göttingen

Zur Homepage der Stadt Göttingen: Solidarität mit der Ukraine

Soziale Leistungen

Die Rechtsgrundlage für Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine hat sich ab dem 1. Juni 2022 geändert. Wer ab diesem Zeitpunkt Leistungen erhalten möchte, muss sich zuvor zwingend in der Ausländerbehörde (Neues Rathaus, Hiroschimaplatz 1-4, 37083 Göttingen) melden.  Dort werden erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt und eine Fiktionsbescheinigung erstellt. Mit einer Fiktionsbescheinigung kann man einen Antrag auf Leistungen nach SGB II stellen.

Aktuelle Regelungen im Landkreis Göttingen

Zur Homepage des Landkreise Göttingen: Hilfe für Vertriebene aus der Ukraine

Die Regelungen für die Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine im Landkreis und die Übersicht der für die einzelnen Gemeinden zuständigen Stellen finden Sie unten im Download auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch.

Anmelden beim Einwohnermeldeamt: Ukrainischen Staatsangehörige, die bereits über eine Unterkunft verfügen und entschieden haben, dass sie im Landkreis bleiben möchten, melden sich beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde an.

Registrierung bei der Ausländerbehörde innerhalb der 90 Tage per E-Mail an: abh@landkreisgoettingen.de 

Soziale Leistungen - s. Informationen auf der Seite des Landkreises Göttingen

Eigenständige Wohnungssuche

Die meisten Geflüchteten aus der Ukraine wurden nur vorübergehend in privaten Unterkünften aufgenommen. Wenn sie Asylbewerberleistungen beantragt haben, können sie eigenständig, oder vielmehr mit ehrenamtlicher Hilfe, einen Mietwohnraum suchen. Sie haben Anspruch auf die Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten durch das Sozialamt.  

Das Sozialamt übernimmt jedoch nur angemessene Unterkunfts- und Heizkosten. Ob sie angemessen sind, hängt von der Anzahl der Personen, die die Wohnung gemeinsam beziehen. Die Unterkunftskosten umfassen die Grundmiete und die kalten Betriebskosten (Bruttokaltmiete).
Ob die Heizkosten angemessen sind, hängt vom Energieträger und der Gesamtgebäudefläche ab. Dies wird im Einzelfall geprüft.

Angemessenheitsgrenzen für das Stadtgebiet Göttingen und für den Landkreis Göttingen: 
  s. Download unten. 
 
Ablauf für die Stadt und für den Landkreis:
  • Vor Abschluss eines Mietvertrages muss das Sozialamt die Angemessenheit der Wohnung prüfen. Dafür muss der Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllen. Die Mietbescheinigung muss an die/den zuständige*n Sachbearbeiter*in geschickt werden.
  • Diese*r prüft die Angemessenheit und gibt eine Rückmeldung. Erst nach einer positiven Rückmeldung darf der Mietvertrag unterschrieben werden.
  • Auf Antrag kann das Sozialamt ein Darlehen für die Mietkaution und einen Zuschuss zu Erstausstattung der Wohnung gewähren. 

Angemessenheit Stadt und LK Göttingen

Integrationskurse

Mit der Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG (entweder eine Fiktionsbescheinigung oder eine Karte) erhalten die Geflüchteten eine Berechtigung auf kostenfreie Teilnahme an Integrationskursen. Die Zulassung muss jede*r selbst beim BAMF beantragen:
  • Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs ausfüllen
  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis oder der Fiktionsbescheinigung beilegen 
  • per Post an folgende Adresse abschicken: 
    BAMF, Fr. Meironke / Ukraine, Münchenstr. 12, 38118 Braunschweig
 
Nach Erhalt der Zulassung muss eine Termin bei der BIGS vereinbart werden:

Lange-Geismar-Straße 73 
37073 Göttingen
 
Ansprechpersonen:
Putri Rahmawati, 0551 384210-50 , p.rahmawati@bildungsgenossenschaft.de
 
Dort wird ein Einstufungstest gemacht und an den entsprechenden Träger vermittelt. Die Kurse finden in der Regel fünf Tage in der Woche statt, entweder immer vormittags oder immer nachmittags, und dauern 7 bis 9 Monate.

Schule und Kindergarten

Anmeldung
Eltern können direkt Kontakt mit den Schulen und Kindergärten aufnehmen und ihre Kinder dort anmelden. Hier gibt es eine Übersicht der Göttinger Schulen.
Fragen zum Schulbesuch oder bei der Unterstützung zur Anmeldung beantwortet die Koordinierungsstelle schulpflichtiger Flüchtlinge unter Tel. 0551 400-3501 (montags bis freitags 8.00 bis 13.00 Uhr) oder unter a.rogge@goettingen.de 

Schultaschen
Kostenlose Schultaschen / Schulranzen werden von der Caritas weitergegeben. Die Ausgabe erfolgt nur an die Eltern. Dafür muss ein Termin zur Abholung per Telefon unter Tel. 0551 99959-0 vereinbart werden.

Kindergarten:
Anmeldung für einen Kitaplatz in der Stadt Göttingen erfolgt über den Kitaportal Stadt Göttingen

Unterstützung bei der Jobsuche

Die Bundesagentur für Arbeit hilft allen Menschen in Deutschland, die eine Arbeit suchen. 

Die Agentur für Arbeit berät und unterstützt Sie zum Beispiel, …
  • wenn Sie einen Job oder eine Ausbildung suchen, 
  • eine Qualifizierung machen möchten, 
  • Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen möchten oder 
  • Deutsch lernen möchten. 
So erreichen Sie die Agentur für Arbeit - auf Ukrainisch oder Russisch
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie eine Arbeit suchen oder eine Ausbildung in Deutschland machen möchten. Unter der folgenden Nummer erreichen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, die Ukrainisch oder Russisch sprechen: 
0911 178-7915 
Montag bis Donnerstag: 8 – 16 Uhr
 Freitag: 8 – 13 Uhr
Für Auskünfte in deutscher Sprache stehen Ihnen weiterhin unsere Servicerufnummern zur Verfügung: 
für Arbeitnehmer: 0800 4 555500 
für Arbeitgeber: 0800 4 555520 

Weitere Hilfsangebote

Spendenzentrum
Im Spendenzentrum (Robert-Bosch-Breite 1, 37079 Göttingen) erhalten Geflüchtete zu Öffnungszeiten Kleidung und Haushaltsgegenstände.

Übersicht aller Anlaufstellen im Bereich der Integrationsarbeit in Göttingen
Wenn der Aufenthaltstitel nach §24 erteilt wird, die Leistungen nach dem AsylbLG bewilligt werden und eine Unterkunft gefunden wird, können weitere Integrationsschritte unternommen werden. Die Willkommensbroschüre vom Büro für Integration bietet eine Übersicht aller Anlaufstellen und Ansprechpartner*innen im Bereich der Integrationsarbeit in Göttingen. Link zum Download: https://www.goettingen.de/leben/migration-integration/integration/buero-fuer-integration.html

Unser Newsletter und soziale Medien
In einer wöchentlichen E-Mail informieren wir über die aktuellen Entwicklungen, Veranstaltungen und Angebote. Wenn sie diesen Newsletter empfangen möchten, scheiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „Newsletter abonnieren“ an: ehrenamt.miz.goettingen@evlka.de 

Oder folgen Sie uns auf
Facebook: @migrationszentrumgoettingen
Instagram: @migrationszentrum_goettingen

Kooperationsanfragen für die Zusammenarbeit mit der Diakonie 
Kooperationsanfragen für die Zusammenarbeit mit der Diakonie und Angebote für Sofortmaßnahmen in der Ukraine-Hilfe richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Diakonieverbands:
Tel.: 0551 38905-120, E-Mail: diakonieverband.goettingen@evlka.de 

oder direkt an den Geschäftsführer Jörg Mannigel:
Tel.: 0551 38905-121
E-Mail: joerg.mannigel@evlka.de